Vom Lernfahrausweis bis zum Führerausweis
Hinweis
Gesetzesänderung 2021
Ab dem 01.01.2021 wird das Mindestalter für alle, die Motorrad oder Auto fahren wollen, gesenkt. Das ist eine bedeutsame Änderung im Strassenverkehrsgesetz. Informationen zu dieser und weiteren wichtigen Änderungen liefern die folgenden FAQ Link öffnet in einem neuen Fenster..
Damit Sie ein Auto oder ein Motorrad im Strassenverkehr lenken dürfen, benötigen Sie einen gültigen Führerausweis. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie alle nötigen Schritte der Fahrausbildung absolviert haben.
Informationen zu weiteren Führerausweis-Kategorien finden Sie unter Spezialfälle.
So erhalten Sie Ihren Führerausweis
- Beantragen Sie den Lernfahrausweis / die Zulassung zur theoretischen Führerprüfung
Mehr erfahren
- Absolvieren Sie die Theorieprüfung. Sie können sich online anmelden, sobald Sie das Zulassungsschreiben mit der Referenznummer erhalten haben. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihren Lernfahrausweis.
Zur Online-Anmeldung
- Besuchen Sie den Verkehrskundeunterricht (VKU) in einer Fahrschule.
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Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Lernfahrausweis für die Kategorien A1, A 35kW oder A besitzen, müssen Sie innerhalb von 4 Monaten zusätzlich die praktische Grundschulung (PGS) besuchen.
- Sobald Sie prüfungsbereit sind, kann Sie Ihr Fahrlehrer zur praktischen Führerprüfung anmelden.
- Wenn Sie die praktische Prüfung bestanden haben, erhalten Sie Ihren Führerausweis innert wenigen Tagen per Post. Herzlichen Glückwunsch!
Führerausweis auf Probe
Informationen für Lernfahrer
Spezialfälle
Sie besitzen bereits einen Führerausweis einer anderen Kategorie
Sie sind vom Nothelferkurs befreit
Führerausweis für Personen- und Gütertransport machen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 362 KB, 2 Seiten)
Der Weg zum Führerausweis für Lernende im Transportgewerbe Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 157 KB, 1 Seite)
Gebühren Lernfahrausweis beantragen
per Post* | |
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Behandlung des Gesuchs (z.B. Kategorien B oder A) | CHF 50 |
Behandlung des Gesuchs (Kategorien BPT 121/122, D1 und D) | CHF 60 |
Behandlung des Gesuchs (Spezialkategorien F, G, M) | CHF 30 |
Bewilligung für ausserkantonale Prüfung | CHF 30 |
Ausstellen eines Lernfahrausweises | CHF 20 |
*Anträge für den Lernfahrausweis/die Zulassung zu einer Führerprüfung wickeln wir ausschliesslich per Post ab.
Gebühren zur Führerprüfung
Gebühren theoretische und praktische Führerprüfungen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 18 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag
07:30 - 16:00 Uhr
Telefon Contact Center
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07:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
+41 31 635 80 80
Telefonnummern direkt erreichbarer Fachbereiche finden Sie auf Ihrer Korrespondenz.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern
Das SVSA sorgt für den sicheren Verkehr auf Berner Strassen und Gewässern. Zulassung und Kontrolle von Fahrzeugen und Schiffen, Führerprüfungen und -ausweise, Nummernschildern und vieles mehr.