Einstufung der Regelverstösse in leicht, mittelschwer und schwer
Es ist von der Art eines Regelverstosses abhängig, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen. Wir stufen Verstösse ein in leicht, mittelschwer und schwer.
Leichte Verstösse
Unter den folgenden Bedingungen wird Ihr Verstoss als leicht eingestuft:
- Sie tragen nur wenig eigene Schuld am Sachverhalt.
- Die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer/innen ist in geringem Mass gefährdet worden.
- Sie sind mit einer nicht-qualifizierten Alkoholkonzentration gefahren und haben dabei keine weiteren Verstösse begangen.
- Sie sind mit geringer Alkoholkonzentration gefahren und gehören zu einer Personengruppe mit besonderen Bedingungen oder spezieller Verantwortung.
Mehr erfahren zum Fahren in angetrunkenem Zustand
Wenn Sie einen leichten Verstoss begangen haben, erhalten Sie in der Regel eine Verwarnung.
Mehr erfahren zu Verwarnungen
Mittelschwere Verstösse
Unter den folgenden Bedingungen wird Ihr Verstoss als mittelschwer eingestuft:
- Sie haben Verkehrsregeln verletzt und damit eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen.
- Sie tragen Schuld am Sachverhalt, der die Gefahr ausgelöst hat.
- Sie haben ein Motorfahrzeug gefahren, ohne einen Führerausweis für die entsprechende Kategorie zu besitzen.
- Sie haben ein Fahrzeug zum Gebrauch entwendet.
- Sie sind mit einer nichtqualifizierten Alkoholkonzentration gefahren und haben dabei zusätzlich einen leichten Verstoss begangen.
- Sie sind mit geringer Alkoholkonzentration gefahren und haben dabei zusätzlich einen leichten Verstoss begangen.
Mehr erfahren zum Fahren in angetrunkenem Zustand
Bei einem mittelschweren Verstoss müssen Sie Ihren Führerausweis für mindestens einen Monat abgeben.
Bei weiteren Verstössen innerhalb der letzten beiden Jahre ist es möglich, dass Sie Ihren Führerausweis für 4, 9, 15 oder 24 Monate abgeben müssen.
Schwere Verstösse
Unter den folgenden Bedingungen wird ein Verstoss als schwer eingestuft:
- Sie haben durch eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernste Gefahr für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer hervorgerufen oder in Kauf genommen.
Die folgenden Tatbestände gelten als schwere Verstösse:
- Sie sind unter Alkoholeinfluss gefahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 0.8 Gewichtspromille und mehr, oder einer qualifizierten Atem- oder Blutalkoholkonzentration ab 0.4 mg/l.
- Qualifizierten Atem- oder Blutalkoholkonzentration ab 0.4 mg/l.
- Sie sind unter dem Einfluss von Betäubungs- oder Arzneimitteln gefahren.
- Sie sind gefahren, während Sie aus anderen Gründen fahrunfähig waren.
- Sie haben sich einer Blutprobe, einer Atem-Alkoholprobe oder einer anderen Untersuchung widersetzt, die angeordnet wurde oder mit der Sie rechnen mussten.
- Sie haben nach der Verletzung oder Tötung eines Menschen die Flucht ergriffen.
- Sie haben ein Motorfahrzeug trotz Ausweisentzug geführt.
Die einzelnen Verstösse sind im Gesetzestext geregelt.
Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 16c Link öffnet in einem neuen Fenster.
Beim Fahren unter Drogeneinfluss gilt eine sogenannte Nulltoleranz.
Bei einem schweren Verstoss müssen Sie Ihren Führerausweis für mindestens 3 Monate abgeben.
Falls Sie Ihren Ausweis in den fünf Jahren zuvor bereits wegen eines schweren oder mittelschweren Verstosses abgeben mussten, beträgt die Dauer im Wiederholungsfall mindestens 6 Monate.
Die folgende Tabelle zeigt, mit welchen Konsequenzen Sie im Wiederholungsfall rechnen müssen.
Verstösse in den letzten fünf Jahren |
Minimale Dauer des Führerschein-Entzugs |
---|---|
Kein Verstoss / leichter Verstoss |
3 Monate |
Ausweis-Entzug wegen eines mittelschweren Verstosses |
6 Monate |
Ein Ausweis-Entzug wegen eines schweren Verstosses oder zwei Ausweis-Entzüge wegen mittelschwerer Verstösse | 12 Monate |
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Administrative Verkehrssicherheit
Schermenweg 5
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern
Das SVSA sorgt für den sicheren Verkehr auf Berner Strassen und Gewässern. Zulassung und Kontrolle von Fahrzeugen und Schiffen, Führerprüfungen und -ausweise, Nummernschildern und vieles mehr.