Fahrzeug ins Ausland exportieren
So bereiten Sie Ihr Fahrzeug für den Export vor
- Wenn Ihr Fahrzeug vor mehr als 10 Jahren erstmals in Verkehr gesetzt wurde und die letzte Fahrzeugprüfung über dem ordentlichen Prüfrhythmus liegt, müssen Sie es vor der provisorischen Anmeldung auf seine Betriebssicherheit prüfen lassen (vgl. Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS Link öffnet in einem neuen Fenster.). Eine anerkannte Garage kann Ihr Fahrzeug z.B. begutachten und bestätigen, dass es für die Überführung betriebssicher ist. Unsere Verkehrsprüfzentren in Bern, Bützberg, Orpund und Thun bieten zudem eine sogenannte Exportprüfung an.
Betriebssicherheitsbestätigung für Fahrzeugexport Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 94 KB, 1 Seite) - Bringen Sie die folgenden Unterlagen an einen unserer Schalter:
- einen amtlichen Personenausweis, z.B. Führerausweis oder Reisepass
- ihre Fahrzeugpapiere, z.B. Fahrzeugausweis
- eine unterschriebene Vollmacht Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 92 KB, 1 Seite) im Original, falls das Fahrzeug auf eine andere Person angemeldet werden soll
- die Betriebssicherheitsbestätigung für den Fahrzeugexport - Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug für die Dauer der Überführung haftpflichtversichert ist. Treten Sie dazu unserer Kollektivhaftpflichtversicherung bei. Die Kosten sind im Abschnitt «Versicherungsprämien Export» aufgelistet.
- Mit den nun erhaltenen Nummernschildern und dem Fahrzeugausweis können Sie das Fahrzeug zum Ort des Käufers überführen. Die Nummernschilder und der Ausweis verfallen mit dem Ende der Gültigkeit.
Versicherungsprämien Export
Zeitpunkt der Zulassung | Prämie |
---|---|
Bei einer Zulassung vom 1. bis 15. Tag eines Monats | CHF 119 |
Bei einer Zulassung ab dem 16. bis zum letzten Tag eines Monats | CHF 56 |
Bei einer Zulassung innerhalb der letzten 4 Tage des laufenden Monats sowie für den ganzen kommenden Monat | CHF 133 |
Sie müssen die Prämie für die Kollektivhaftpflichtversicherung am Schalter bezahlen, bevor Sie das Fahrzeug ins Ausland überführen.
Gebühren Fahrzeug ins Ausland exportieren
am Schalter | |
---|---|
Fahrzeugausweis | CHF 95 |
Nummernschilder: Schilderpaar | CHF 95 |
Nummernschilder: Einzelschild | CHF 60 |
Steuern
Fahrzeugsteuern werden im Kanton Bern nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und nach der Zahl der Zulassungstage berechnet. Basis für die Berechnung bildet das Gewicht gemäss Fahrzeugausweis.
Wenn Ihr Transportfahrzeug schwerer als 3500kg ist, erheben wir die Schwerverkehrsabgabe pauschal aufgrund der Fahrzeugart und der Zahl der Tage, die das Fahrzeug in der Schweiz bleibt.
Hinweise
Sie müssen mit den Unterlagen auf jeden Fall an den Schalter kommen (keine Post). An den Standorten Bützberg, Orpund und Thun müssen Sie die Unterlagen für Exportgeschäfte vor 15.00 Uhr abgeben, damit Sie am selben Tag bearbeitet werden können. Wenn Sie Ihre Unterlagen später abgeben, können Sie sie am folgenden Tag abholen.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Schalter
Montag bis Freitag
07:30 - 16:00 Uhr
Telefon Contact Center
Montag bis Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
+41 31 635 80 80
Telefonnummern direkt erreichbarer Fachbereiche finden Sie auf Ihrer Korrespondenz.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern
Das SVSA sorgt für den sicheren Verkehr auf Berner Strassen und Gewässern. Zulassung und Kontrolle von Fahrzeugen und Schiffen, Führerprüfungen und -ausweise, Nummernschildern und vieles mehr.