Schiff regelmässig prüfen lassen
Wenn Sie ein Schiff besitzen, müssen Sie es durch uns regelmässig prüfen lassen.
Sie erhalten von uns eine Einladung zur Schiffsprüfung inkl. Prüfort / Termin. Schiffe ohne Motor können an Land geprüft werden.
Bitte beachten Sie das Merkblatt Mindestausrüstung und Prüfungsvorbereitung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 188 KB, 2 Seiten).
Hat der Motor eine Antriebsleistung von mehr als 40 kW (Kilowatt), muss eine Geräuschmessung durchgeführt werden.
Der zeitliche Abstand zwischen den Prüfungen unterscheidet sich:
- Schiffe mit Motor müssen alle drei Jahre geprüft werden.
- Schiffe ohne Motor müssen alle sechs Jahre geprüft werden.
- Mietschiffe müssen alle zwei Jahre geprüft werden.
- Nach wesentlichen Änderungen am Schiff.
Nachprüfung
Werden an der Prüfung Mängel festgestellt, kann eine Nachprüfung erforderlich sein oder es wird eine Frist zur Behebung der Mängel gegeben. Senden Sie uns eine Bestätigung der behobenen Mängel:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Gebühren Schiffsprüfung
Gebühr | |
---|---|
Grundgebühr bis 5 Meter Schiffslänge | CHF 60 |
Grundgebühr bis 8 Meter Schiffslänge | CHF 80 |
Grundgebühr ab 8 Meter zuzüglich je 10 cm Schiffslänge | CHF 1 |
Zusatzgebühren | |
pro Aussenbordmotor | CHF 20 |
pro Innenborder | CHF 30 |
feste Brennstoffanlage | CHF 20 |
sanitäre Einrichtungen | CHF 20 |
Überprüfen oder Vermessen von Schiffen (nach Aufwand) | CHF 40 bis 70 |
Abringen von Plomben | CHF 100 |
Geräuschmessung | CHF 100 |
Wegentschädigungspauschale | CHF 10 bis 50 |
Bearbeitung einer Mängelbehebung | CHF 30 |
Mahnung für nicht fristgerechtes Einreichen der Mängelbehebung | CHF 20 |
Nachprüfung und periodische Prüfung von Mietschiffen: die Hälfte der aufgeführten Grund- und Zusatzgebühren, mindestens aber |
CHF 50 |
Prüfung eines Motors mit Kollektiv-Schiffsausweis | CHF 50 |
Gebühren Schiffsausweis
Gebühr | |
---|---|
Schiffsausweis | CHF 80 |
Änderung in einem Schiffsausweis | CHF 40 |
Schiffsausweis-Duplikat / annulliertes Schiffsausweis-Duplikat | CHF 50 |
Immatrikulationsgebühr | CHF 40 |
Schiffsausweis annullieren | kostenlos |
Adressänderung innerhalb Kanton Bern | kostenlos |
Weitere Informationen zum Thema
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Technische Auskünfte
Nur montags und freitags
Telefon: 07:30 - 11:30 Uhr
Direkte Telefonnummern finden Sie auf Ihrer Korrespondenz.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern
Das SVSA sorgt für den sicheren Verkehr auf Berner Strassen und Gewässern. Zulassung und Kontrolle von Fahrzeugen und Schiffen, Führerprüfungen und -ausweise, Nummernschildern und vieles mehr.